Beschreibung
10 hüpfende und feuersprühende Ringe.
Feuerwerk als Spass zum Kindergeburtstag oder als Gag zu Hochzeit, Geburtstag und weiteren Anlässen.
Feuerwerkskörper der Klasse I dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden (Jugendfeuerwerk).
Wir empfehlen die Weitergabe jedoch nur an Kinder, die des Lesens fähig sind, damit die aufgedruckten Hinweise beachtet werden. Aus diesem Grunde tragen anzündbare Feuerwerkskörper der Klasse I folgenden Hinweis : „Abgabeempfehlung : ab 12 Jahre, Kindern unter 12 Jahren ist die Verwendung nur unter Aufsicht von Erwachsenen erlaubt. Um Gefährdungen zu zu vermeiden, ist die Verwendung nur gemäß Gebrauchsanweisung erlaubt.“